Sind Hunde bei der WIRO gern gesehen?
»Ein Hund ist für viele Menschen ein Familienmitglied. Darum sind Hunde in unseren Wohnungen willkommen. Bedingung: Der Vierbeiner passt ins Haus. Vor dem Einzug müssen Mieter bei ihrem
Wohnungsverwalter eine Genehmigung einholen. Der hat am Ende das letzte Wort. Im ersten Schritt benötigen wir einen Steckbrief und einen Nachweis der Haftpflichtversicherung.«
Nach welchen Kriterien entscheidet die WIRO?
»Unsere Verwalter kennen ihre Häuser und die Bewohner. Die Kollegen schauen, wie viele Hunde schon im Haus leben. Es gibt Mieter, die haben große Angst vor Hunden oder sind allergisch. Da fragen wir im Zweifel nochmal nach. All das werfen wir in die Waagschale. Bei Begleit- und Therapiehunden stimmen wir grundsätzlich zu.«
In den meisten Fällen leben Hund und Mensch einträchtig zusammen. Aber manchmal gibt es auch Probleme.
»Wir haben das Wohl aller Bewohner im Blick. Wenn ein Hund stundenlang jault, weil er allein ist, leidet das Tier – und die Nachbarn. Die Gründe für solche Probleme liegen selten bei
den Vierbeinern. Darum sollte man im Sinne der Tiere gut überlegen, was es bedeutet, einen Hund zu halten. Die Verantwortung ist groß.«

Was tut die WIRO, wenn sich Nachbarn gestört fühlen?
»Dass Hunde bellen, ist Teil ihrer Kommunikation. Da ist, genau wie bei Kinderlärm, Nachsicht gefragt. Es darf aber nicht die Grenzen des Zumutbaren überschreiten. Wenn der Hund über Stunden bellt oder im Treppenhaus regelmäßig Nachbarn anspringt, schalten wir uns als Vermieter ein. Wenn der Mieter nichts ändert – den Hund weiter den ganzen Tag alleine lässt – droht im schlimmsten Fall die Kündigung. Aber so weit kommt es zum Glück äußerst selten.«