Fahrradfahren ist gesund und schont die Umwelt. Darum ist es gut, dass viele WIRO-Mieter einen Drahtesel haben. Oder zwei. Oder gar auch drei. Leider sieht es in der Realität so aus, dass Räder oft nutzlos und fahruntüchtig in den Fahrradräumen der WIRO-Häuser stehen – und sich keiner mehr drum kümmert. Manchmal sind die Besitzer schon längst weggezogen. Bei den WIRO-Wohnungsverwaltern sorgen solche »Fahrradleichen« regelmäßig für Kopfweh.
Die Fahrradräume sind für alle Mieter da und der Platz ist begrenzt. Wenn den Verwaltern bei ihren Begehungen
auffällt, dass ein Rad seit Ewigkeiten nicht bewegt wurde, befestigen sie einen Zettel mit einer Frist. Danach wird das Rad entsorgt oder je nach Zustand kostenpflichtig eingelagert. So weit muss es aber nicht kommen: Wenn Mieter ihr Fahrrad für längere Zeit nicht nutzen, kennzeichnen sie es am besten mit ihrem Namen – das verhindert
Missverständnisse.
Titelfoto: WIRO
Wo dürfen Fahrräder stehen?
Der Hausflur ist ein Fluchtweg und muss frei bleiben.
In den meisten WIRO-Häusern gibt es Fahrradräume, alternativ Fahrradgaragen oder
Boxen neben dem Haus.
Mieter dürfen ihr Rad im privaten Kellerabteil deponieren – der allgemeine Kellergang ist dagegen tabu.
Brandschutz: Akkus von E-Bikes sind ein Risiko, defekte Modelle können schlimme Brände auslösen. Darum ist das Laden in den allgemeinen Fahrradräumen nicht erlaubt, selbst wenn dort Steckdosen vorhanden sind. Die WIRO plant, in den nächsten Jahren nach und nach auf unbedenkliche Lademöglichkeiten für E-Mobilität umzurüsten. Die werden speziell ausgewiesen.
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