externer Link
WIRO.de
Logo Wiro Aktuell
Symbolfoto für Aufgaben nach dem Tod eines Menschen.

Wissenswertes

Mieterlexikon: Wenn ein Mieter stirbt

Nach dem Tod eines Angehörigen ist viel zu regeln. Hinterbliebene müssen Ämtergänge erledigen und Verträge kündigen - dazu gehört auch der Mietvertrag.

Nach dem Tod eines Angehörigen ist viel zu regeln. Hinterbliebene müssen Ämtergänge erledigen, Verträge kündigen, persönliche Angelegenheiten in Ordnung bringen. Was sie oft nicht gleich auf dem Schirm haben: Auch die Mietwohnung gehört dazu. Denn das Mietverhältnis endet nicht automatisch mit dem Tod.

Fall 1: Es leben weitere Menschen in der Wohnung. Dann wird der Mietvertrag mit den Mitmietern fortgesetzt: Ehepartner oder Lebenspartner, WG-Mitbewohner. Sie können, wenn sie bis dato nicht im Vertrag standen, auch in das Mietverhältnis eintreten.

Fall 2: Der Verstorbene hat allein gelebt. Der Mietvertrag geht mit allen Rechten und Pflichten auf die Erben über. Kündigen sie das Mietverhältnis, gilt die gesetzliche Frist von drei Monaten. Ausnahme: Altverträge mit anderen Zeiten. Sebastian Philipp, Leiter des KundenCenters Toitenwinkel: »Es ist wichtig, sich schnell mit der WIRO in Verbindung zu setzen, um die Kündigung und die Wohnungsübergabe zu klären. Das vermeidet unnötige Kosten.« Denn: Bis Vertragsende müssen die Erben Miete zahlen, sie haften auch für mögliche Rückstände. Außerdem sind sie für die Auflösung der Wohnung und Schönheitsreparaturen verantwortlich, sofern sie im Mietvertrag vereinbart sind. »Wir bieten einen Besichtigungstermin zur Vorabnahme an, wo wir im Detail besprechen, was bis zur Endabnahme zu tun ist«, erklärt der WIRO-Fachmann. Wenn es schwierig wird – ob es um Mietzahlung, Kündigungsfrist oder Herrichtung der Wohnung geht: »Reden Sie mit uns! Wir suchen gemeinsam nach einer Lösung, die für alle Beteiligten tragfähig ist.«

Fall 3: Wie läuft es, wenn es keine Erben gibt oder das Erbe ausgeschlagen wird? In dem Fall wird der Mietvertrag zur offiziellen Nachlassangelegenheit. Entweder organisiert der Nachlasspfleger die Auflösung des Haushalts oder – bei Mittellosigkeit – er gibt die Wohnung an den Vermieter frei. Die WIRO ist dann für Räumung und Sanierung verantwortlich.

Weitere Infos rund ums Wohnen:

www.WIRO.de/Lexikonexterner Link
Link kopieren
Drucken
Grafik - empfangene E-Mail, Hand hält ein Mobiltelefon mit einem Icon, dass eingegangene E-Mails anzeigt

WIRO aktuell Newsletter

Neues aus der Stadt, Geschichten aus der Nachbarschaft + Tipps zu Veranstaltungen, Terminen und Freizeit in Rostock. Der WIRO-Newsletter bringt Ihnen alle vier Wochen das Beste aus unserer Heimatstadt kostenlos nach Hause.

Jetzt abonnieren!