WIRO_aktuell_Maerz_2025

Was ist ein WBS? »Wenn Vermieter Wohnungen mithilfe von öffentlichen Fördermitteln bauen, verpflichten sie sich, diese Sozialwohnungen zu einem günstigeren Preis zu vermieten. Wer davon profitieren möchte, benötigt einen Wohnberechtigungsschein. Der steht Menschen zu, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.« Wer hat Anspruch? »Je nach Förderweg haben sowohl Rostocker mit niedrigen als auch mit mittleren Einkommen Anspruch. Schätzungsweise ist die Hälfte der Rostocker WBS-berechtigt. Viele wissen das aber nicht.« Wo liegen die Einkommensgrenzen? »Es wird das Jahreseinkommen des Haushaltes zugrunde gelegt. Aktuell liegt die Grenze für einen Ein-Personenhaushalt je nach Förderweg bei 18.000 bzw. 24.000 Euro. Bei drei Personen in einem Haushalt bei 33.150 bzw. 44.200 Euro. Die Zahlen sind auf unserer Internetseite zu finden. Mit dem Antrag sind alle Einkommensnachweise einzureichen. Dazu zählen Verdienstbescheinigungen, Leistungs- und Rentenbescheide, Auskünfte des Finanzamtes.« Wie groß darf die Wohnung sein? »Die Maximalgröße beträgt für Alleinstehende 50 Quadratmeter, für zwei Personen 60 Quadratmeter, für jede weitere Person bis zu 15 Quadratmeter zusätzlich.« Kobertstraße, Plöner Straße – ein Teil der schnieken, neuen WIRO-Wohnungen ist nur mit Wohnberechtigungsschein (WBS) zu haben. Viele Rostocker wissen gar nicht, dass sie Anspruch haben. Auch beim Bauprojekt in der Warnowallee 23a, die Wohnungen werden zum Jahresanfang 2026 bezogen, brauchen die meisten Mieter einen WBS. Wir haben bei Mario Herrmann nachgefragt, Sachgebietsleiter Wohnungswesen und Wohnraumförderung im Bauamt. Habe ich mit einem WBS Anspruch auf eine geförderte Wohnung? »Nein, die Zahl der Anspruchsberechtigten übersteigt das Angebot von Sozialwohnungen um ein Vielfaches. In Rostock gibt es derzeit 454 geförderte Wohnungen, demnächst kommen noch einmal rund 425 dazu, unter anderem die Warnowallee 23a von der WIRO.« Wie lange ist ein Wohnberechtigungsschein gültig? »Der WBS gilt für ein Jahr.« Anspruch oder nicht? www.wbs-rechner.de Formulare besorgen: Antäge gibt’s online bei der Rostocker Stadtverwaltung: www.rostock.de/rathaus oder persönlich beim Bauamt: Wohnungswesen und Wohnungsförderung Holbeinplatz 14 | Tel. 0381 381-6056 Antrag stellen: Anträge und alle Unterlagen können in Papierform per Post oder persönlich, als PDF per E-Mail (wohnungswesen@rostock.de) beim Bauamt eingereicht werden. Mario Herrmann leitet das Sachgebiet Wohnungswesen und Wohnraumförderung. FOTO: PRIVAT Alles über den WBS Das Team der WIRO-Pflegetochter stellt sich vor, alle Rostockerinnen und Rostocker sind eingeladen zum Tag der offenen Tür in der PIR-Tagespflege. 7. April | 15:30 – 17 Uhr | Thälmannstraße 25 Einladung! FOTO: DOMUSIMAGES Wissenswertes 12

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