WIRO_aktuell_August_2025

Untervermietung Manchmal ändern sich die Lebens- umstände, ein Zimmer ist plötzlich übrig, oder ein Bekannter sucht zeitweise eine Bleibe. Wenn ein Mieter einen Teil seiner Wohnung einem anderen gegen Miete zur Verfügung stellt, handelt es sich um ein Untermietverhältnis. Das muss in jedem Fall von der WIRO genehmigt werden, auch damit die Betriebskosten angepasst werden können. Eine Weitervermietung der ganzen Wohnung oder die Vermietung an Feriengäste sind verboten. Wenn jemand untervermietet, muss er wissen: Der Hauptmieter ist und bleibt für die WIRO der Ansprechpartner. Im Ernstfall muss er also für Schäden oder Beschwerden geradestehen. So vermietet die WIRO 1. Auf www.WIRO.de/wunsch geben Interessenten neben den Kontaktdaten alle Parameter ein, die ihnen wichtig sind, wie Stadtteil, Größe, maximale Miete. Wer nicht registriert ist, wird auch nicht berücksichtigt. 2. Wird eine passende Wohnung frei, bekommen mehrere Interessenten ein Exposé und Vorschläge für einen Besichtigungstermin per E-Mail. 3. Die WIRO entscheidet nach der Besichtigung, wer die Wohnung bekommt. Vor Abschluss des Mietvertrags müssen die neuen Mieter Einkommensnachweise, eine Vorvermieterbescheinigung, Personalausweis oder Pass und Bankverbindung mitbringen. Gut zu wissen Abstandszahlungen: Egal, was ein Mieter dem potenziellen Nachmieter verspricht: Nur die Vermieter der WIRO entscheiden, wer eine Wohnung mieten darf. Leisten Sie auf keinen Fall Abstandszahlungen für Einbauten oder Küchen, und unterzeichnen Sie auch keine Vereinbarung, bevor Sie einen Mietvertrag mit der WIRO abgeschlossen haben. Nachmieter in der Pflicht: Es steht Mieter und Nachmieter frei, sich über die Übernahme von Mobiliar oder Einbauten zu verständigen. Das ist Privatsache zwischen beiden. Wichtig: Der Nachmieter übernimmt damit auch die Pflichten des Vormieters. Bei seinem Auszug müssen Wände, Fußboden und alles andere wieder im Originalzustand sein, Hängeböden und Wandverkleidungen rückgebaut werden. Bei Fliesen und Laminat kommt es auf die Ausführung an. Auch Schönheitsreparaturen, die aufgrund der Einbauten nicht möglich waren, muss der Nachmieter nachholen. »Echte« Anzeigen: Die WIRO veröffentlicht Wohnungsangebote nur auf www.WIRO.de oder auf www.immowelt.de. Bei allen anderen Angeboten, beispielsweise bei Kleinanzeigen, sollten Interessenten genau hinschauen. Die WIRO kann Mietern nicht verbieten, aktiv auf Nachmietersuche zu gehen – aber Exposés und Grundrisse sind WIROEigentum und dürfen nur von der WIRO verwendet werden. So erkennen Sie unseriöse Anbieter: • Die WIRO verlangt bei Vermietungen keine Provision. • Finger weg von Wohnungstauschangeboten an der WIRO vorbei – das ist ausgeschlossen. • Unterschreiben Sie keine Vorverträge und leisten Sie keine Zahlungen. • Die WIRO-Vermieter nehmen nur über Telefon oder E-Mail Kontakt auf – nie über Whatsapp oder anderen Messenger-Dienste. Viele weitere Infos rund ums Mietverhältnis finden Sie auf www.WIRO.de/Lexikon Wissenswertes 5

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