WIRO_Maerz_2026

MIETERLEXIKON – Was ist erlaubt auf Balkonien? Darf ich grillen? Grundsätzlich dürfen Mieter auf ihrem Balkon grillen – wenn sie dabei die Nachbarn nicht belästigen. Damit Qualm und Rauch nicht in fremde Fenster ziehen, sind bei der WIRO ausschließlich Elektrogrills zugelassen. Holzkohle- und Gasgrills sind tabu, auch wegen der Brandgefahr. Unbenommen gilt das Recht auf Nachtruhe, um 22 Uhr sollte die Grillparty ein Ende finden oder nach drinnen verlegt werden. Wie ist es mit einem Balkongarten? Mieter mit grünem Daumen dürfen sich auf ihrem Balkon ausleben. Jedenfalls fast. Die Pflanzen dürfen die Fassade nicht in Mitleidenschaft ziehen. Stark haftende Kletterpflanzen wie Efeu sind keine gute Wahl. Töpfe und Kübel müssen so gesichert sein, dass sie nicht herabstürzen und andere verletzen können. Wenn Mieter Rankgitter oder Pflanzgefäße befestigen, dürfen sie dabei Fassade, Fenster und Türen nicht beschädigen. Wer auf Nummer sicher gehen will, fragt in seinem KundenCenter nach. Tür auf und man ist an der frischen Luft. Jetzt, wo die Sonne höher steht, wird der Balkon für viele wieder zum Lieblingsplatz. Aber es gibt Spielregeln. Wir beantworten die wichtigsten Fragen: Weitere Infos rund um das Mietverhältnis: www.WIRO.de/Lexikon FOTOS: ADOBESTOCK.COM Möblierung? Jeder Mieter darf sein Freiluftzimmer nach Herzenslust einrichten, mit Tisch und Stühlen, Sonnenschirmen, Lichterketten, Kissen und Deko. Die persönliche Freiheit endet dort, wo sich andere gestört fühlen. Es darf auch bei Sturm nix durch die Gegend fliegen oder die Aussicht der Nachbarn beeinträchtigen. Der Gesamteindruck des Hauses darf nicht leiden. Wäsche darf beispielsweise nicht so aufgehängt werden, dass sie von der Straße aus sichtbar ist. Bevor Mieter sehr schwere Gegenstände aufstellen, sollten sie den Wohnungsverwalter fragen, welche Lasten die Statik vertragen kann. Wissenswertes 11

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