Helle 3-Raum-Wohnung in Reutershagen, mit Parkett und grünem Innenhof. Beim Anblick dieses Kleinanzeigen-Angebots schlägt das Herz einiger Wohnungssuchender schneller. Nur eine Bedingung hat der aktuelle Mieter für den Nachmieter: Die Einbauküche muss übernommen werden, Kostenpunkt: 800 Euro. Der Haken an der Sache: Es handelt sich um eine WIRO-Wohnung – und die Wohnungsgesellschaft entscheidet allein, wer eine Wohnung mieten darf. Alles rund ums Thema Nachmieter.
Annoncen wie diese schwirren immer häufiger durchs Netz, weiß Nina Schoenfeld. Die Wohnungsverwalterin ist zuständig für den WIRO-Bestand rund um den Schwanenteich – und die Wohnungen hier sind sehr begehrt. »Manche Mieter versuchen, einen Nachmieter in Stellung zu bringen.« Die Gründe sind unterschiedlich: Einer kann seine neue Einbauküche nicht mitnehmen – und will vom nächsten Mieter wenigstens einen Teil der Kosten ersetzt haben. Oder er hat selbst Laminat verlegt und möchte es sich ersparen, die Wohnung wieder in den Originalzustand zu versetzen, so wie es eigentlich im Mietvertrag steht. Der nächste hat einen guten Bekannten, der die Wohnung gerne übernehmen würde. »Das ist alles verständlich«, sagt die Wohnungsverwalterin, »aber nur die WIRO entscheidet, wer eine Wohnung mietet.«

Titelfoto: Nina Schoenfeld (links) und Manuela Nimmich. Fotos: DOMUSIMAGES
Das ist keine Schikane, sondern entspricht dem Gebot der Fairness, erklärt Manuela Nimmich, Leiterin vom KundenCenter Reutershagen. Immerhin gibt es noch sehr viele andere Interessenten, die auf eine WIRO-Wohnung warten. »Wir veröffentlichen Wohnungsangebote selbst auf www.WIRO.de und auf www.immowelt.de, damit alle die Möglichkeit haben, sich zu bewerben.
«Obacht also, wenn die Anzeige nicht offiziell von der WIRO stammt. Auch wenn es nur sehr selten klappt, ist es nicht so, dass ein Nachmieter gar keine Chancen hat. Mieter dürfen mit Kündigung der Wohnung einen Nachmieter vorschlagen. »Wenn der als Interessent bei der WIRO gemeldet ist und auch sonst alles passt, prüfen unsere Vermieter-Kollegen, ob er für die Wohnung in Frage kommt.« So muss der potenzielle Nachmieter zum Beispiel lange genug als Wohnungsinteressent registriert sein und er muss in der Lage sein, die Miete zu zahlen. Mieter, die jemanden für ihre Wohnung im Hinterkopf haben, sollten erstmal in ihrem KundenCenter fragen, bevor sie Hoffnungen schüren. Nina Schoenfeld erklärt, dass eine Nachmieterlösung oft gar nicht möglich ist: Die Altbau-Wohnungen sind teilweise vor so langer Zeit saniert worden – weil die Mieter Jahrzehnte darin gelebt haben – dass erstmal die Handwerker ranmüssen, um sie auf den neusten Stand zu bringen. Auch die Sache mit der Übernahme von Möbeln und Einbauten ist nicht so einfach. Zieht ein Mieter aus, machen die WIRO-Elektriker in jeder Wohnung einen E-Check. Sie prüfen alle Leitungen, Schalter und Steckdosen. »Dazu müssen alle Wände frei sein. Und da hat mancher Nachmieter schon eine böse Überraschung erlebt.«
Gut zu wissen
Abstandszahlungen: Egal, was ein Mieter dem potenziellen Nachmieter verspricht: Nur die Vermieter der WIRO entscheiden, wer eine Wohnung mieten darf. Leisten Sie auf keinen Fall Abstandszahlungen für Einbauten oder Küchen, und unterzeichnen Sie auch keine Vereinbarung, bevor Sie einen Mietvertrag mit der WIRO abgeschlossen haben.
Nachmieter in der Pflicht: Es steht Mieter und Nachmieter frei, sich über die Übernahme von
Mobiliar oder Einbauten zu verständigen. Das ist Privatsache zwischen beiden. Wichtig: Der Nachmieter übernimmt damit auch die Pflichten des Vormieters. Bei seinem Auszug müssen Wände, Fußboden und alles andere wieder im Originalzustand sein, Hängeböden und Wandverkleidungen rückgebaut werden. Bei Fliesen und Laminat kommt es auf die Ausführung an. Auch Schönheitsreparaturen, die aufgrund der Einbauten nicht möglich waren, muss der Nachmieter nachholen.
»Echte« Anzeigen: Die WIRO veröffentlicht Wohnungsangebote nur auf www.WIRO.de oder auf
www.immowelt.de. Bei allen anderen Angeboten, beispielsweise bei Kleinanzeigen, sollten Interessenten genau hinschauen. Die WIRO kann Mietern nicht verbieten, aktiv auf Nachmietersuche zu gehen – aber Exposés und Grundrisse sind WIRO-Eigentum und dürfen nur von der WIRO verwendet werden.
So erkennen Sie unseriöse Anbieter:
1. Die WIRO verlangt bei Vermietungen keine Provision.
2. Finger weg von Wohnungstauschangeboten an der WIRO vorbei – das ist ausgeschlossen.
3. Unterschreiben Sie keine Vorverträge und leisten Sie keine Zahlungen.
4. Die WIRO-Vermieter nehmen nur über Telefon oder E-Mail Kontakt auf – nie über Whatsapp
oder anderen Messenger-Dienste.
Viele weitere Infos rund ums Mietverhältnis finden Sie auf www.WIRO.de/Lexikon
Untervermietung
Manchmal ändern sich die Lebensumstände, ein Zimmer ist plötzlich übrig, oder ein Bekannter sucht zeitweise eine Bleibe. Wenn ein Mieter einen Teil seiner Wohnung einem anderen gegen Miete zur Verfügung stellt, handelt es sich
um ein Untermietverhältnis. Das muss in jedem Fall von der WIRO genehmigt werden, auch damit die Betriebskosten angepasst werden können. Eine Weitervermietung der ganzen Wohnung oder die Vermietung an Feriengäste sind verboten. Wenn jemand untervermietet, muss er wissen: Der Hauptmieter ist und bleibt für die WIRO der Ansprechpartner. Im Ernstfall muss er also für Schäden oder Beschwerden geradestehen.
So vermietet die WIRO
- Auf www.WIRO.de/wunsch geben Interessenten neben den Kontaktdaten alle Parameter ein, die ihnen wichtig sind, wie Stadtteil, Größe, maximale Miete. Wer nicht registriert ist, wird auch nicht berücksichtigt.
- Wird eine passende Wohnung frei, bekommen mehrere Interessenten ein Exposé und Vorschläge für einen Besichtigungstermin per E-Mail.
- Die WIRO entscheidet nach der Besichtigung, wer die Wohnung bekommt. Vor Abschluss des Mietvertrags
müssen die neuen Mieter Einkommensnachweise, eine Vorvermieterbescheinigung, Personalausweis oder Pass und Bankverbindung mitbringen.