WIRO_September_2026

Bunte Wände, Akustikpaneele, Bildergalerien – jeder Mieter darf sich in seinem Zuhause frei entfalten. Doch zum Auszug gilt: Eigene Einbauten wie Zwischenböden, Einbauküchen oder Sonnenmarkise müssen raus. »Der Ur-Zustand der Wohnung soll wiederhergestellt sein«, erklärt Kathleen Hinz, KundenCenter-Leiterin aus Evershagen. Sie hat bei der WIRO schon viele Wohnungsübergaben erlebt und weiß, dass manche Mieter nicht verstehen, warum sie Maß-Rollos oder teuren Bodenbelag entfernen sollen. »Jeder Mieter hat einen anderen Geschmack, darum übernehmen wir die Wohnungen für Nachmieter in neutralem Zustand.« Das zweite große Thema: Schönheitsreparaturen. Was gilt, steht in den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVBs). »Welche Maßnahmen nötig sind, hängt immer vom Zustand ab«, erklärt Kathleen Hinz. Wer nur kurz in der Wohnung gelebt, nichts eingebaut, verändert oder Löcher gebohrt hat, kann die Wohnung oft besenrein übergeben. Wenn das Wohnen deutliche Spuren hinterlassen hat, müssen Mieter laut Vertrag zu Farbeimer und Pinsel greifen. Das betrifft Wände, vergilbte Heizkörper, sichtbare Heizrohre, die Innenseiten von Holzfenstern und -türen. Sind Tapeten zerkratzt oder verlebt, muss sogar neu tapeziert werden. Wichtig: Kratzer in Türen oder Brandlöcher im PVC-Boden sind keine Schönheitsreparaturen, sondern Sachbeschädigungen. Die müssen Mieter in jedem Fall ersetzen. Kathleen Hinz hat einen Rat für unabsichtliche Beschädigungen: »Wer eine private Haftpflichtversicherung hat, bekommt solche Schäden oft ersetzt.« Klarheit schafft die kostenlose WIRO-Vorabnahme. Rechtzeitig vor dem Auszug schätzt der Wohnungsverwalter vor Ort ein, was nötig ist. Welche Wand muss gemalert, was zurückgebaut werden? Und was darf im Einzelfall vielleicht doch bleiben? »Jeder Zustand, jede Wohnung ist anders.« Auch die Mietverträge unterscheiden sich. Egal welche Schönheitsreparatur ansteht: Die Arbeiten müssen fachgerecht sein. »Scheckige Wände oder schlecht zugespachtelte Bohrlöcher akzeptieren wir nicht.«, stellt Kathleen Hinz klar. Ihr Rat für Laien: »Mit einer Fachfirma ist man auf der sicheren Seite.« Denn wenn die Qualität bei der Endabnahme nicht stimmt, müssen Mieter selbst nachbessern oder die Kosten für die Ausführung durch die WIRO tragen. Mieterlexikon Die ersten Umzugskisten sind gepackt, die Vorfreude auf das neue Zuhause ist groß. Doch was ist beim Auszug aus den alten vier Wänden zu bedenken? Das ist beim Auszug zu beachten Viele weitere Infos rund ums Wohnen auf www.WIRO.de/Lexikon Checkliste vorm Umzug: WIRO: Vorabnahmetermin vereinbaren Verträge: Strom-, Gas- und Internetanbieter rechtzeitig informieren Ausmisten: Keller oder Abstellräume komplett leer und besenrein hinterlassen Kündigung: Schriftlich mit OriginalUnterschrift bis zum dritten Werktag des Monats (3-Monats-Frist) Mietvertrag und AVBs anschauen Sicher ist sicher Am 1. Oktober führt die WIRO ein neues Kennwortverfahren ein. Alle Mieter haben in den vergangenen Tagen Post mit ihrem neuen persönlichen Kennwort bekommen. Das Wohnungsunternehmen stellt elektronische Dokumente künftig verschlüsselt zu, zum Öffnen benötigen Mieter das Kennwort. Auch bei telefonischen Anfragen müssen sich Mieter mit ihrem Kundenkennwort identifizieren. Nur im Online KundenCenter funktionieren die bisherigen Zugangsdaten noch. 11 Wissenswertes

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